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FG Sachsen-Anhalt, 01.08.2002 - 2 K 2370/99 |
Volltextveröffentlichung
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Wohnsitz bei "unerlaubtem" Verlassen der DDR; Innehaben einer Wohnung; Investitionszulage; Investitionszulage 1993
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- FG Sachsen, 26.08.1999 - 2 K 36/99
Anspruch auf Gewährung einer Investitionsgrundlage; Ermittlung des Wohnsitzes …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 01.08.2002 - 2 K 2370/99
Zur Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat gemäß § 106 Abs. 5 FGO Bezug auf die Ausführungen des Finanzamts in der Einspruchsentscheidung sowie die gleichgelagerten Überlegungen des Senats in seinem Urteil vom 26.08.1999 2 K 36/99 (EFG 2000, 191 ).Die ausreisenden Bürger der ehemaligen DDR konnten im August 1988 nicht damit rechnen, auf Dauer in die ehemalige DDR zurückzukehren und dort ohne Erwartung von Repressalien leben zu können (vgl. dazu näher Urteil des Senats vom 26.08.1999, a.a.O.).
Denn bei Subventionsnormen hat der Gesetzgeber einen weiteren Ermessensspielraum, wobei Härten in Einzelfällen, wie sie insbesondere bei einer Stichtagsregelung auftreten können, hingenommen werden müssen (vgl. auch BFH-Urteil vom 24.02.2000 III R 104/96, BStBl II 2000, 1047; Urteil des Senats vom 26.08.1999, EFG 2000, 191 ).
- BFH, 26.07.1972 - I R 138/70
Innehaben einer inländischen Wohnung - Vorübergehende Unterbrechung - …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 01.08.2002 - 2 K 2370/99
Desweiteren werde durch eine vorübergehende Unterbrechung im Innehaben einer inländischen Wohnung der inländische Wohnsitz nicht beendet, falls die Umstände bestehen bleiben, die auf die Beibehaltung einer solchen, wenn auch anderen, Wohnung schließen lassen (BFH-Urt. v. 26.07.1972, BStBl II 1972, 949).Ausreise in das Ausland bedeutet Wohnsitzaufgabe, wenn der Steuerpflichtige den Umständen nach nicht ins Inland zurückkommen wird (BFH-Urteil vom 26.07.1972 I R 138/70, BStBl II 1972, 949).
- BFH, 24.02.2000 - III R 104/96
Erhöhte Investitionszulage nach InvZulG 1993
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 01.08.2002 - 2 K 2370/99
Denn bei Subventionsnormen hat der Gesetzgeber einen weiteren Ermessensspielraum, wobei Härten in Einzelfällen, wie sie insbesondere bei einer Stichtagsregelung auftreten können, hingenommen werden müssen (vgl. auch BFH-Urteil vom 24.02.2000 III R 104/96, BStBl II 2000, 1047; Urteil des Senats vom 26.08.1999, EFG 2000, 191 ).